Der
Airbag
Wann muss ein Airbag bei einem Unfall
auslösen?
Für die
Beurteilung, ob ein Airbag beim Unfall hätte auslösen müssen, ist folgendes zu
berücksichtigen:
Bis zu einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 25-30 km/h
gegen ein starres Hindernis verhindert der Sicherheitsgurt im Regelfall den
Kopfkontakt mit dem Lenkrad oder anderen Fahrzeug-Innenkonturen. Je nach
Unfall-Konstellation sind allerdings Verletzungen wie ein
Halswirbelschleudertrauma oder Brustkorbprellungen nicht
auszuschließen.
Airbagsysteme sollen konstruktionsbedingt die
Schutzwirkung eines Dreipunkt-Sicherheitsgurtes nur unterstützen, aber nicht
ersetzen. Die Auslöseschwelle liegt deshalb oberhalb des genannten 25 - 30km/h
Wandanpralls. Diese Airbag-Auslösungsphilosophie ist deshalb sinnvoll, da dieser
auch gewisse Verletzungen (z. B. Schürfwunden oder leichte Brandverletzungen im
Gesicht und an den Händen) bewirken kann. Bei schweren Unfällen wiegen diese
Verletzungen jedoch gering angesichts der Schutzwirkung des Airbags.
Der
Airbag wird folglich nur dann gezündet, wenn er aufgrund des Anstoßes eine
Schutzwirkung ausüben kann. Mit anderen Worten: Ein Fahrer- oder Beifahrerairbag
wird nur bei schweren Frontalkollisionen, aber nicht bei typischen Seiten- bzw.
Heckkollisionen oder reinen Überschlagsunfällen ausgelöst, ein Seitenairbag nur
bei seitlichem Anstoß. Physikalisch betrachtet richtet sich die Airbagauslösung
nicht nach der Aufprallgeschwindigkeit, sondern nach der Verzögerung, die bei
der Kollision auf das eigene Fahrzeug wirkt. Die Größenordnung der Verzögerung
wiederum hängt davon ab, ob der Unfallgegner eine sehr harte Kontur (z. B. Lkw
oder Geländefahrzeug) aufweist, oder relativ nachgiebig ist (z. B. Pkw oder
Abkommen in einen Graben). Ebenfalls entscheidend ist, ob das Fahrzeug im
Bereich der Längsträger (harte Zonen) getroffen wird oder nur eine Kollision mit
"Abgleiten" stattfindet. Hieraus ergibt sich: Die Schwere der
Fahrzeugbeschädigung alleine kann kein Kriterium der Airbagauslösung
sein.
Nach einer
Airbagauslösung werden normalerweise im Airbag-Steuergerät wichtige
Informationen über eventuelle Fehler, Beschleunigungsverlauf und -stärke während
der Kollision sowie auch der Zeitpunkt der Auslösung gespeichert. Diese
Informationen können jedoch nur vom Fahrzeughersteller bzw. vom Hersteller des
Steuergerätes ausgelesen werden. Unfälle, bei denen der Airbag nicht ausgelöst
wurde und es dennoch zu Verletzungen durch einen massiven Lenkradkontakt kam,
sollten unbedingt geklärt werden.
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