Teilkaskoversicherung


 

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.

Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

Brand oder Explosion

Diebstahl  inklusive Einbruchteilediebstahl

Raub

unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.

Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem BJagdG gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland ''keinen'' Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen (OLG Frankfurt/M. 25. Juni 2003 - 7 U 190/02: Haarwild/Begriff und Beweis des Zusammenstoßes).

Glasbruchschäden

 Schäden der Verkabelung durch Elektrischen Kurzschluss (Schmorschäden)

Marderbiss ohne Folgeschäden/mit Folgeschäden

 

Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog teilweise modifiziert sein; so haben manche Versicherer den Begriff Haarwild um Hauspferd|Pferde, Hausrind|Kühe, Hausschaf|Schafe und Hausziege|Ziegen erweitert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig. Allerdings bieten nur Versicherungen mit dem Wortlaut „Alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalles mit Tieren.

 

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung.

Bei der Teilkaskoversicherung wird (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse), ab. Auch hier werden inzwischen weitere Merkmale beitragsbeeinflussend benutzt, z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter, Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.

 

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) ist der Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien erhältlich.

 

Kfz-Sachverständigenbüro Günter Niedermaier